Aufzugsanlagen: Inaugenscheinnahme nach BetrSichV – wie sicher ist Ihr Aufzug?

Als Eigentümer einer Aufzugsanlage sind sie gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu verpflichtet, ihre Aufzugsanlage regelmäßig einer Inaugenscheinnahme zu unterziehen.

Es kommt nicht selten vor, dass, wie im Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf, vom 26.04.20216 (Az. 3 O 252/13) Menschen erhebliche Verletzungen aufgrund eines Aufzugdefektes erleiden müssen.

Bei beispielsweise hohem Verkehrsaufkommen, kann es natürlich schonmal passieren, dass ein Aufzug nicht mehr 100%ig den festgelegten Anforderungen entspricht. Das sollte er aber!

Das Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf vom 26.04.2023 (Az. 3 O 252/13) zeigt, dass die Beklagte Aufzugs-Besitzerin ihren Verkehrssicherungspflichten in diesem Fall nachgekommen sei. Sie habe ihre Pflichten wahrgenommen und regelmäßig die Inaugenscheinnahme von Aufzugsanlagen durchführen lassen. Sie konnte, aufgrund dessen, nicht haftbar gemacht werden.

Nichtsdestotrotz, erlitt die Klägerin schwere Verletzungen an den Beinen. Umso wichtiger, ist es das empfohlene Intervall der Prüfungen von Aufzugsanlagen festzulegen. In diesem Fall handelte es sich um ein Pflegeheim, in dem mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Gerade die betagten Bewohner, nutzen regelmäßig den Aufzug.

Wie sieht es mit Ihrer Aufzugsanlage aus?

Aber auch viele weitere Aspekte, tragen dazu bei, dass Aufzugsanlagen regelmäßig kontrolliert werden sollten. Durch eine regelmäßige Inaugenscheinnahme können Sie dazu beitragen, die Sicherheit ihrer Aufzugsanlage, sowie die Sicherheit der Nutzer zu erhöhen und sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Die QVS GmbH, ermittelt anhand der 14 definierten Prüfpunkte, ob Mängel vorliegen oder gar eine Gefahr bei der Nutzung des Aufzugs besteht.

Um als Anlagenbetreiber, auch wirklich alle Pflichten erfüllen zu können, sollten diese Prüfpunkte in regelmäßigen Abständen abgearbeitet werden. Welches Intervall, explizit für ihren Aufzug das richtige ist, kann ebenfalls durch das qualifizierte Personal der QVS GmbH ermittelt werden.

Überlassen Sie der QVS GmbH die Prüfung ihrer Aufzugsanlagen und machen Sie sich keine Sorgen mehr um verpasste Prüfintervalle und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, die bei Nichterfüllung auf Sie zukommen können.

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