Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) gelten spezifische Anforderungen für Aufzugsanlagen. Betreiber von Aufzugsanlagen sind demnach dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Aufzüge den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Doch welche Pflichten sind das? Was muss dokumentiert werden? Wo liegt der Unterschied zur Inaugenscheinnahme von Aufzugsanlagen? Wir geben Ihnen einen kleinen Einblick.

Die wichtigsten Aspekte der BetrSichV

Für Aufzüge fordert die Betriebssicherheitsverordnung unter anderem die regelmäßige Prüfung des Aufzugs vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen. Eine zugelassene Prüfstelle (ZÜS) übernimmt diese Aufgaben. Das gleiche gilt für die Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen.

Laut BetrSichV sind Betreiber ebenso dazu verpflichtet eine Dokumentation über die sicherheitstechnische Bewertung, regelmäßige Prüfungen und Wartungsmaßnahmen zu führen.

Wo liegt der Unterschied zwischen regelmäßiger Prüfung und der Inaugenscheinnahme?
  • Die Inaugenscheinnahme ist in der Regel eine visuelle Prüfung. Sie dient dazu, offensichtliche Mängel oder Probleme an einer Aufzugsanlage zu identifizieren.
  • Die Inspektion kann von geschultem Personal selbst durchgeführt werden, um auf den ersten Blick sichtbare Probleme festzustellen, wie beispielsweise Beschädigungen an Bauteilen, Lockerungen oder andere offensichtliche Sicherheitsmängel.
  • Die Inaugenscheinnahme erfolgt häufiger. Die Prüfung kann je nach Bedingungen und auf Wunsch wöchentlich, monatlich oder quartalsweise durchgeführt werden.
  • Bei der Inaugenscheinnahme werden Gefahren und Mängel festgestellt, die oft durch Vandalismus verursacht werden und den Betrieb der Aufzugsanlage gefährden. Die Meldung an den Betreiber kann sofort erfolgen.
blank
Beispiel eines beschädigten Bedienfeldes, aufgenommen während der Inaugenscheinnahme von Aufzugsanlagen

Bei der regelmäßigen Prüfung müssen jedoch noch andere Vorgaben berücksichtigt werden:
  • Die regelmäßige Prüfung von Aufzügen ist eine detaillierte technische Überprüfung. Diese wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards durchgeführt.
  • Die Prüfung wird in der Regel von qualifizierten Fachleuten, wie z.B. Aufzugssachverständigen oder spezialisierten Wartungstechnikern, durchgeführt.
  • Die Prüfung umfasst eine gründliche Überprüfung der Aufzugsanlage, einschließlich aller sicherheitsrelevanten Komponenten wie Seile, Bremsen, Steuerungen und Sicherheitseinrichtungen.
  • Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Gegebenenfalls werden Empfehlungen für Reparaturen oder Wartungsarbeiten ausgesprochen.
  • Die Intervalle für die regelmäßige Prüfung sind größer und können jährlich oder alle paar Jahre erfolgen, abhängig von den Bedingungen vor Ort und der BetrSichV.

Insgesamt ergänzen sich die Inaugenscheinnahme und die regelmäßige Prüfung, wobei die regelmäßige Prüfung eine tiefgehende technische Analyse darstellt, während die Inaugenscheinnahme dazu dient, offensichtliche Mängel auf den ersten Blick zu erkennen. Beide sind wichtige Bestandteile des Sicherheitsmanagements von Aufzugsanlagen.

Betreiber sollten jedoch bedenken, dass ihre Gebäude oft stark frequentiert sind. Dies kann dazu führen, dass die Aufzugsanlagen schneller und/oder häufiger als erwartet offensichtliche Mängel aufweisen. Während der Inaugenscheinnahme ist beispielsweise auch die Kontrolle des Notrufs ein typischer Prüfpunkt.

blank

Informieren Sie sich über die Inaugenscheinnahme von Aufzugsanlagen und werden Sie ihren Pflichten laut BetrSichV gerecht, unter: