Das Thema Brandschutz sollte jedem Eigentümer geläufig sein. Auch die damit verbunden Aufgaben sind den Meisten bekannt. Doch wie sieht es mit den Brandschutzvorschriften im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Immobilien und dazugehöriger Umgebung aus?
Im Rahmen der Verkehrssicherheitsprüfung haben wir, ganz aktuell, das o.a. Foto aufgenommen und für Sie herausgepickt. Das Foto zeigt eine Mülltonne, die aufgrund eines Brandes vollkommen zerstört wurde. Nun stellt sich folgende Frage: Wurden alle möglichen Vorkehrungen zum Brandschutz eingehalten?
Die Antwort lautet: Ja!
Leider passiert so etwas immer öfter. Durch Vandalismus oder Unachtsamkeit kommt es u.A. zu unkontrollierten Bränden. Welche konkrete Ursache zu diesem Brand führte, ist nicht bekannt. Doch eines steht fest: Der Mindestabstand von 3m zwischen Fassade (ohne weitere Eingrenzung) und Mülltonne wurde hier eingehalten. So konnten definitiv schlimmere Schäden vermieden werden.
Wenn es um den Brandschutz geht, finden wir zahlreiche Einträge und Berichterstattungen, die dieses Thema aufgreifen. Vor allem wenn es um Personen- und Sachschäden geht. Feuerwehreinsätze sieht man schon fast tagtäglich. Auch zahlreiche Vorschriften und Empfehlungen werden ausgesprochen und stehen Nutzern teilweise frei zur Verfügung. Besonders Arbeitgeber haben noch einmal eine ganz besondere Aufgabe im Zusammenhang mit dem Brandschutz in ihrem Unternehmen.
Die Meisten von Ihnen werden auch im Besitz eines Feuerlöschers sein. Am Besten hängen diese im Hausflur und sind sogar durch eine Beschilderung gekennzeichnet. Aber meistens war es das dann auch schon.
Mit der Durchführung einer Verkehrssicherheitsbegehung, werden aber noch ganz andere Aspekte in Sachen Brandschutz berücksichtigt. Besonders verbreitet sind Brände, die sich rasant über die Fassade ausbreiten. Doch wie schütze ich mich als Eigentümer vor so einer Möglichen Katastrophe?
Exemplarischer Auszug zum Thema Brandschutz als Teil der Verkehrssicherheitsprüfung
Zum Einen wird im Rahmen der Verkehrssicherheitsbegehung der Mindestabstand zwischen Mülltonne und Fassade dokumentiert. Hält man den empfohlenen Mindestabstand von 3 Metern ein, kann dies schon dazu führen, dass schlimmere Konsequenzen ausbleiben. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen es nicht möglich ist diesen Mindestabstand einzuhalten.
Hier kann die Lösung auch eine Einfriedung der Müllplätze sein. Im Falle eines Brandes, kann so das Risiko des Überschlagens von Feuer und Funken ebenso verhindert/reduziert werden.
Für weitere Informationen Rund um das Thema Brandschutz im Rahmen der Verkehrssicherheitsprüfung, kontaktieren Sie uns doch gerne:
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