Elektrofahrzeuge in Tiefgaragen

Das Amtsgericht Wiesbaden, entschied in einem Urteil (92 C 2541/21 vom 4. Februar 2022), dass das Parken von Elektrofahrzeugen in einer Tiefgarage nicht verboten werden könne.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wollte das Parken von E-Autos in der Tiefgarage verbieten. Als Begründung wurde die erhöhte Brandgefahr von Elektrofahrzeugen angeführt. Doch das Amtsgericht Wiesbaden entschied Zugunsten der E-Auto-Fahrerin.

Weitere Infos, erhalten Sie unter folgendem Link:

https://efahrer.chip.de/news/urteil-ueber-e-autos-gericht-schafft-endlich-reinen-tisch_108320

Doch wie sieht es denn mit dem Parken von Elektrofahrzeugen, wie E-Rollern und E-Bikes im Hausflur aus?

In letzter Zeit hören wir vermehrt von Vorfällen, die durch das Abstellen von Elektrofahrzeugen in Hausfluren und anderen Bereichen eines Gebäudes zu Bränden und sogar Explosionen geführt haben.

Abgesehen von hohen Sachschäden, besteht ebenfalls die große Gefahr auch Personen zu gefährden und zu verletzten. Die Brandursache von Elektrofahrzeugen, wie E-Roller und E-Bikes ist dabei meist auf die darin enthaltenen Lithiumbatterien bzw.- Akkus zurückzuführen. Diese können sich selbst entzünden wenn Sie falsch gelagert, beschädigt oder überladen werden. Zudem können hohe Außentemperaturen dazu beitragen, dass Elektrofahrzeuge, wie E-Roller und E-Bikes explodieren.

Entsteht nun ein Brand im Hausflur, können Flucht- und Rettungswege oft nicht genutzt werden. Schauen Sie sich hierzu auch folgenden Beitrag an:

Das Abstellen von E-Fahrzeugen sollte demnach wohlbedacht sein. Informieren Sie sich über mögliche, ungefährliche Abstellmöglichkeiten und gehen Sie auf Nummer sicher.

Auch wenn Sie oder ihre Mieter heutzutage nicht mehr auf die umweltfreundliche Variante verzichten wollen, sollten Sie sich über dem ausgehendem Gefahrenpotential von E-Fahrzeugen bewusst sein. Beachten Sie auch stets die Herstellerangaben und lassen sich über Alternative Abstellmöglichkeiten beraten.

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