GEFMA 190 Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management – wichtiges Update

Wussten Sie schon, dass nach der neuen Richtlinie GEFMA 190 Betreiberverantwortung 2.0 von Juni 2023 die Anforderungen an Organisation / Prozessgestaltung und
Implementierung der Verkehrssicherheitspflicht in der deutschen Wohnungswirtschaft noch umfassender formuliert wurden und Ihre Verantwortung in diesem Bereich damit deutlich größer geworden ist?

Was ist die GEFMA 190 Betreiberverantwortung 2.0?

GEFMA (German Facility Management Association) ist der Deutsche Verband für Facility Management.

Er liefert nicht nur zahlreiche Arbeitshilfen und prägt die Normungsarbeit für das Facility Management, er bietet zudem auch Rechtssicherheit durch Richtlinien für alle Beteiligten.

Mit der Neuauflage der GEFMA 190 Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management gibt es nun ein Update der zentralen Richtlinie. Im Mittelpunkt steht der rechtssichere und nachhaltige Betrieb von Immobilien und technischen Anlagen.

Aber der deutsche Verband für Facility Management ist noch mehr: Er vernetzt u.A. Dienstleister und Anwender der Branche.

Was ändert sich als Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen jetzt für mich?

Allgemein, dienen Richtlinien dazu klare Standards zu etablieren, um den Anforderungen von gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Mit der Überarbeitung der GEFMA 190 wurden neu gewonnene Erkenntnisse zum Thema Facility Management integriert, sowie die aktuelle Rechtslage berücksichtigt.

Doch auch 19 Jahre nach der Erstveröffentlichung der Richtlinie scheinen noch viele Unklarheiten über Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten zu herrschen. Die Neuauflage der Richtlinie GEFMA 190 Betreiberverantwortung 2.0 greift hier nochmal nach und formuliert seither gewonnenen Erkenntnisse und bezieht sich ebenso auf die aktuelle Rechtslage im Bereich Facility Management.

Auch der Bereich Verkehrssicherheit nimmt hier einen großen Stellenwert ein und wird aufgrund der ständigen Rechtsprechungen zurecht thematisiert.

Dabei bezieht sich die GEFMA 190 Betreiberverantwortung 2.0 auch auf die relevanten Rechtsgrundlagen, wie z.B. die DIN 18065, die Anforderungen an Gebäudetreppen definiert.

Die Betreiber- und Unternehmerpflichten werden hier noch einmal aufgegriffen. Jedoch stellt die Richtlinie auch ganz klar heraus, dass an einigen Stellen noch Klärungsbedarf besteht.

Das Thema Verkehrssicherheit von Wohngebäuden stellt ein eigenes, umfangreiches Themengebiet dar, dass es keinesfalls zu vernachlässigen gilt.

Was jedoch ganz eindeutig festzustellen ist, dass die Anforderungen der GEFMA-Richtlinie enorm zur Sicherheit und Gesundheit von Menschen beiträgt und diese ebenfalls an die Anforderungen an eine Verkehrssicherheitsüberprüfung von Wohngebäuden knüpft.

Für weitere Informationen zur Verkehrssicherheitsüberprüfung von Wohngebäuden und bestehenden Anforderungen, kann die QVS GmbH Sie umfassend unterstützen.

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Die QVS GmbH ist seit mehr als 15 Jahren Partner der Wohnungswirtschaft und hat bereits über 550.000 Häuser mit ca. 3,5 Mio. Wohneinheiten deutschlandweit geprüft. Dies entspricht annähernd 10% des gesamten deutschen Wohnungsbestandes

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