Mängel und Gefahren am Wohngebäude

Werden bei einer Verkehrssicherheitsprüfung Mängel oder Gefahren an einem oder mehreren Bauteilen einer Immobilie festgestellt, so ist der Betreiber ggf. dazu verpflichtet sicherheitstechnische Folgemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit einzuleiten.

Doch gehen wir nochmal einen Schritt zurück.

Mängel und Gefahren? Wie wird hier unterschieden?

Bei einer Verkehrssicherheitsüberprüfung der QVS GmbH, wird anhand eines Prüfkatalogs jedes vorhandene Bauteil eines Wohngebäudes erfasst. Zur Status-Einstufung der vor Ort aufgenommenen Bauteile stehen dem Prüfer fünf Klassifizierungen zur Verfügungen.

Diese Status-Einstufung lautet wie folgt:

• Gefahr
• Mangel
• OK
• Nicht vorhanden
• Nicht bewertbar

Zur besseren und schnelleren Identifizierung können die Bewertungspunkte farblich gekennzeichnet sein. Sie geben Auskunft über den Status der geprüften Bauteile und orientieren sich dabei an dem Ampelsystem nach der Straßenverkehrsordnung. Mängel sind hierbei in der Regel gelb und Gefahren stets rot gekennzeichnet.

Die Unterscheidung zwischen Mängel und Gefahren ist dabei besonders für Eigentümer das wichtigste Merkmal der Verkehrssicherheitsüberprüfung. Nicht nur schwerwiegende Personen- und Sachschäden können anhand der qualifizierten Unterscheidung und Bewertung vermieden werden, sondern sie entscheidet auch über hohe Schadenersatzansprüche.

Doch zur Einstufung spielen viele Faktoren eine große Rolle. Je nach Bauteil und Bundesland können hier beispielsweise große Abweichungen vorliegen.

Für die Status-Einstufung sollte demnach ein gut strukturiertes Bewertungssystem genutzt werden. Auch die Expertise des Prüfers ist hier zu berücksichtigen. Erfahrene und ausgebildete Sicherheitsbegeher sind in der Lage, Mängel und Gefahren zu erfassen und zu bewerten. So erhalten Sie als Eigentümer Auskunft über den Zustand der Bauteile, um somit die notwendigen Maßnahmen bestimmen zu können.

Die erfasste Mängel und Gefahren sollten unbedingt dokumentiert werden. Hierfür empfiehlt es sich, zusätzlich Fotos aufzunehmen. Zusätzlich ist es notwendig bei ausgehenden Gefahren eine sofortige Meldung an den Eigentümer zu übermitteln.

Anhand des Bewertungssystems können die erfassten Mängel zusätzlich klassifiziert werden, um sich eine Frist zur Instandsetzung zu setzen. Wir sprechen hier von „Priorisierung“.

Für weitere Informationen, lassen Sie sich gerne ausführlich von uns beraten und schauen Sie auch hier vorbei:

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