Vor zehn Jahren wurde bereits über den tragischen Unfall auf einem Spielplatz berichtet. Die Dattelner Morgenpost berichtet 10 Jahre später erneut über diesen Vorfall.
Es ging um einen Unfall, der sich auf einem Dattelner Spielplatz ereignete. Dabei ist ein massiver Holzpfosten, an dem die Schaukel-Teller befestigt waren einfach durchgebrochen. Dieser erschlug eine 18-jährige Waltroperin.
Tragisch, aber leider kein Einzelfall. Immer wieder hört man von Geräten auf Spielplätzen, die nicht den Anforderungen entsprechen oder nicht regelmäßig gewartet, bzw. überprüft werden.
Bei einer Spielplatzprüfung wird unterschieden zwischen der visuellen Sichtkontrolle, der operativen Inspektion und der Jährlichen Hauptinspektion. Außerdem findet eine Inspektion nach der Installation statt. Die unterschiedlichen Intervalle und der dazugehörige Prüfumfang je Kontrolle sind dabei unbedingt zu beachten.
Im Fall der verstorbenen Waltroperin in Datteln, wurde lange nach der Ursache, für den Unfall gesucht. Mehrere Gutachter kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen, die Staatsanwaltschaft blieb lange ratlos. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Holzpfosten von vornherein falsch montiert worden seien, andere Experten wiederum, meinten, es sei alles nach Vorschrift verbaut worden.
DIN EN 1176 – Die DIN-Norm für Spielplätze
Sichere Spielgeräte und Spielplätze müssen der DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ mit allgemeinen und besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren sowie der DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden – Bestimmung der kritischen Fallhöhe“ entsprechen. Aber auch weitere DIN Normen und aktuelle Rechtsprechungen kommen im Rahmen einer belastbaren Beurteilung der Sicherheit zum tragen.
Qualifizierte Spielplatzprüfer werden für die notwendigen Prüfungen eingesetzt und sollten sich einer regelmäßigen Auffrischung der bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten unterziehen. Novellierungen und Neuerungen der geltenden Vorschriften tragen ebenfalls dazu bei, dass eine Auffrischung nötig werden kann.
Klettergerüste, Federwippen, Trampolins – unterschiedlichste Spielgeräte, für die die unterschiedlichsten Anforderungen gelten…
Die QVS GmbH setzt ausschließlich qualifizierten Spielplatzprüfer ein und kontrolliert deutschlandweit Spielplätze. Damit wird nicht nur die Spielplatzsicherheit erhöht, auch die vorgeschriebenen Prüfintervalle und -Umfänge werden somit eingehalten. Die aufgenommenen Ergebnisse werden rechtssicher dokumentiert und können im Rahmen der Auswertung und Risikobewertung von Gefahrenpotentialen Aufschluss über zu ergreifenden Sofortmaßnahmen geben. Aus diesem Grund wird darüber hinaus ein zusätzlich automatisierter Gefahrenbericht an den Auftraggeber versendet, um Gefahren unmittelbar abzuwehren.
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