Streupflicht im Winter

Was Eigentümer wissen sollten

Der Winter steht vor der Tür und bringt gleichzeitig auch so einige Pflichten mit sich. Besonders Eigentümer sind hier in der Verantwortung. Das Stichwort lautet in dem Fall: Streupflicht.

Diese Pflicht dient dazu, die Sicherheit von Fußgängern auf Gehwegen und Zufahrten zu gewährleisten.

Was ist die Streupflicht?

Die Streupflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung (Verkehrssicherungspflicht), die in vielen Ländern und Kommunen während der Wintermonate gilt. Sie beinhaltet die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Wege und Zugänge zu einem Grundstück oder Gebäude von Schnee und Eis befreit sind.

Wann gilt die Streupflicht?

Die genauen Regelungen sind je nach Land und Kommune unterschiedlich. In der Regel gilt die Streupflicht bei winterlichen Bedingungen, insbesondere bei Schnee und Glatteis. Sie beginnt oft früh morgens und dauert bis zum späten Abend.

Welche Flächen müssen gestreut werden?

In der Regel müssen öffentliche Verkehrswege, wie Gehwege, Zufahrten, Treppen und andere Wege, die von Fußgängern genutzt werden, gestreut werden.

Haftung bei Nichterfüllung der Streupflicht:

Kommt es zu Unfällen, weil die Streupflicht vernachlässigt wurde, können Eigentümer rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dies könnte zu Schadensersatzforderungen führen, insbesondere wenn nachgewiesen werden kann, dass die Vernachlässigung der Streupflicht den Unfall verursacht hat.

Empfehlungen zur Streupflicht:

Bereiten Sie sich frühzeitig auf den Wintereinbruch vor. Um ihre Pflichten zu erfüllen, wird empfohlen, geeignete Streumittel bereit zu halten. Beginnen Sie am Besten frühzeitig mit dem Streuen und überprüfen Sie regelmäßig, ob erneutes Streuen notwendig ist. Achten Sie darauf, dass auch wirklich alle Bereiche ausreichend abgedeckt sind. Überprüfen Sie ebenfalls, ob sich Eiszapfen an ihrem (Vor-)Dach gebildet haben. Eiszapfen oder große Mengen an Schnee und Eis die vom Dach herabfallen, können zur Gefahr für Fußgänger werden. Es empfiehlt sich ebenfalls, zu dokumentieren, dass Sie ihrer Streupflicht nachgekommen sind.

Kommen Sie gut durch den Winter und bereiten Sie sich entsprechend auf die kalte Jahreszeit vor.

Sie haben Fragen zur Verkehrssicherungspflicht und den damit verbundenen Pflichten und Aufgaben? Dann folgen Sie doch gerne dem Link und kontaktieren Sie uns:

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