Wie oft lassen Sie eigentlich ihr Auto kontrollieren? Vermutlich halten Sie sich an die spezifischen Vorgaben und fahren alle zwei Jahre mit ihrem Wagen zur Hauptuntersuchung, um die Verkehrssicherheit ihres KFZ überprüfen zu lassen.
Es ist selbstverständlich für uns, unseren Wagen in diesem Intervall überprüfen zu lassen. Zu groß, wäre das Risiko sich mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug auf die Straße zu begeben, wo wir doch so viel Zeit in diesem praktischen Gefährt verbringen.
Doch, wie sieht es eigentlich mit unserem Zu Hause aus? Wer überprüft den Ort an dem wir uns wohl die meiste Zeit unseres Lebens aufhalten? Und muss dort überhaupt etwas kontrolliert werden?
Die Antwort lautet: JA!
Verantwortlich dafür sind insbesondere Eigentümer. Sie müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgehen und für die Verkehrssicherheit ihrer Immobilie sorgen.
Verkehrssicherungspflicht – was bedeutet das für Eigentümer konkret?
Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen. Ein Unterlassen dieser Pflicht kann zu Schadenersatzansprüchen nach den Paragrafen 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) führen. Nicht ohne Grund heißt es: „Eigentum verpflichtet“.
Doch wie weiß ich als Eigentümer, wie ich diesen Pflichten nachgehen soll?
Wir, die QVS GmbH, haben uns genau darauf spezialisiert und helfen Ihnen sich zwischen all den Normen und Richtlinien zurecht zu finden. Wir haben für Sie alle relevanten Vorschriften recherchiert und können Ihnen somit eine rechtssichere Dokumentation im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten gewährleisten.
Unsere geschulten Fachkräfte führen für Sie die Sicherheitsbegehung durch, sodass Sie sich keine Sorgen, um die ausgehenden Gefahrenquellen ihrer Immobilie und möglichen Schadenersatzansprüchen machen müssen.
Wir nehmen Ihre Wohngebäude unter die Lupe, damit Sie auf Spur bleiben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: