Als Eigentümer sind Sie mit zahlreichen Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten konfrontiert, um für den sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen und um vom Grundstück ausgehende Gefahren zu verhindern.
Oder ganz einfach gesagt: Eigentum verpflichtet! (Art. 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)
In Deutschland gibt es jedoch unzählige Regelwerke, Vorschriften und Normen, in denen die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht von Wohngebäuden im Mittelpunkt steht. Da kann man als Eigentümer schon einmal schnell den Überblick verlieren.
Im BGB heißt es beispielsweise:
§ 836 BGB (Haftung des Grundstücksbesitzers)
Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Eigentümer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
Als Eigentümer fragen Sie sich vielleicht jetzt: Und wie werde ich meiner Verkehrssicherungspflicht gerecht? Welche Prüfungen müssen durchgeführt werden? Und wie oft?
Wir kümmern uns darum, dass Sie ihren Pflichten nachkommen!
Von der Recherche relevanter Vorschriften und Normen über skalierbare Softwarelösungen für den täglichen Einsatz bis hin zur Prüfung vor Ort. Unser geschultes Personal führt für Sie die Verkehrssicherheitsbegehung durch! Dabei wird alles rechtssicher dokumentiert, sodass Sie als Eigentümer auf der sicheren Seite sind.
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie in allen Punkten zum Thema der Verkehrssicherungspflicht.