Was haben Bäume mit der Verkehrssicherungspflicht zu tun?

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Besonders nach schweren Unwettern, können die Stabilität und Gesundheit von Bäumen beeinträchtigt sein. Nach solchen Ereignissen ist eine Überprüfung ratsam, um mögliche Schäden und Gefahren zu erkennen.

Aber auch andere Faktoren wie das Alter des Baumes, die Baumart, der Standort und der allgemeine Gesundheitszustand eines Baumes spielen dabei eine nicht unerhebliche Rolle.

Generell wird empfohlen, Bäume mindestens einmal im Jahr von qualifizierten Baumprüfern begutachten zu lassen.

Dabei entscheiden sich die meisten Betreiber und Eigentümer dazu, eine belaubte und eine unbelaubte Prüfung ihres Baumbestands durchführen zu lassen. Auch diese Empfehlung sollte unbedingt berücksichtigt werden.

Auch bei der Verkehrssicherungsüberprüfung von Bäumen gibt es relevante Vorschriften, die unbedingt zu beachten sind. Seit 2004 gibt die Forschungsgesellschaft Landwirtschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Bonn, ihre Richtlinien für Baumkontrollen heraus (FLL-Baumkontrollrichtlinien).

Die FLL-Richtlinien stehen grundsätzlich jedem frei zur Verfügung. Dennoch sollte auch hier unbedingt ein Sachkundiger hinzugezogen werden, da die Ansprüche an eine Baumkontrolle stetig wachsen.

Die umfangreichen Aufgaben rund um die Prüfung von Bäumen, umfassen viele verschiedenen Tätigkeiten, die dementsprechend unterschiedliche Qualifikationen erfordern. Besonders aus rechtlicher Sicht, sollte dieser Aspekt beachtet werden. Bei fehlerhafte Prüfung, sind verheerende Konsequenzen nicht auszuschließen. Dabei spielt die rechtssichere Dokumentation eine große Rolle.

Da die FLL-Richtlinien eine hohe Akzeptanz hohe Akzeptanz genießen, ist davon auszugehen, dass weitere Überarbeitungen folgen werden.

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